DPSG - Bezirk
Der Bezirk umfaßt eine begrenzte Region, die eine Stadt,
einen Kreis oder ein bzw. mehrere Dekanate beinhalten kann. Zu einem Bezirk
sollen in der Regel mindestens fünf Stämme gehören.
Die Organe des Bezirks sind:
- die Bezirksversammlung
- die Bezirksleitung
- der Bezirksvorstand
Die Bezirksversammlung findet einmal
im Jahr statt. Zu ihren Aufgaben gehören:
- die Wahl der Mitglieder des Bezirksvorstandes
- die Wahl der Mitglieder des Rechtsträgers
- die Wahl der KassenprüferInnen
- die Entgegennahme des Arbeitsberichtes der Bezirksleitung
- die Beschlussfassung über die Entlastung des Bezirksvorstandes
- Festlegung der Stammesgrenzen
- Beschlußfassung über das Jahresprogramm
Zur Bezirksleitung gehören der
Bezirksvorstand, die BezirksreferentInnen und BezirkskuratInnen
der Altersstufen und die FachreferentInnen der Bezirksleitung.
Die Aufgaben der Bezirksleitung sind:
- die Beratung des Bezirksvorstandes
- die Weiterbildung der Leitungsteams und der Vorstände in den Stämmen
- die Vorbereitung der Bezirksversammlung und der Bezirkskonferenzen
- die Vorbereitung und Durchführung von Bezirksunternehmungen
- die Beratung und Koordinierung der Arbeit der Altersstufen
- die Unterstützung von Unternehmungen mehrerer Stämme
- die Werbung von Mitarbeitern
- die Öffentlichkeitsarbeit
Der Bezirksvorstand besteht aus der
Vorsitzenden, dem Vorsitzenden und dem/der KuratIn.
Der Bezirksvorstand hat folgende Aufgaben:
- die Leitung des Bezirks
- die Vertretung des Bezirks
- die Berufung der BezirksreferentInnen
- die Berufung der BezirkskuratInnen der Altersstufen
- die Berufung der FachreferentInnen
- die Berufung der Mitglieder der Bezirksarbeitskreise
- die Anerkennung von Stämmen
- die Durchführung von Arbeitstagungen der Vorstände der Stämme
- die Führung der Kasse und die Rechnungslegung (soweit kein Rechtsträger vorhanden ist)
Die Bezirke: