DPSG - Diözese
Alle Stämme und Bezirke einer Diözese bilden den Diözesanverband.
In Deutschland gibt es 23 Diözesanverbände.
Die Organe des Diözesanverbandes sind:
- die Diözesanversammlung
- die Diözesanleitung
- der Diözesanvorstand
Die Diözesanversammlung findet einmal
im Jahr statt. Zu ihren Aufgaben gehören:
- die Wahl der Mitglieder des Diözesanvorstandes
- die Wahl der Mitglieder des Rechtsträgers
- die Wahl der KassenprüferInnen
- die Entgegennahme des Arbeitsberichtes der Diözesanleitung
und die Beschlussfassung über besondere Unternehmungen des Diözesanverbandes
- die Festlegung der Grenzen der Bezirke
- die Beratung und Beschlußfassung über alle Angelegenheiten
des Diözesanverbandes, die nach der Satzung nicht in die Zuständigkeit
des Diözesanvorstandes oder der Diözesanleitung fallen.
Zur Diözesanleitung gehören der
Diözesanvorstand, die DiözesanreferentInnen und DiözesankuratInnen
der Altersstufen und die FachreferentInnen der Diözesanleitung.
Die Aufgaben der Diözesanleitung sind:
- die Beratung des Diözesanvorstandes
- die Vorbereitung der Diözesanversammlung und der Diözesankonferenzen
- die Durchführung der Woodbadgekurse Teil I
- die Durchführung von Veranstaltungen zur Aus- und Weiterbildung der Stammesvorstände
- die Durchführung der Aus- und Weiterbildung der Bezirksleitungen
- die Vorbereitung und Durchführung von Diözesanunternehmungen
- die Vermittlung neuer Arbeitsformen und die Erstellung von Hilfen für die Altersstufen
- die Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit
- die Vorbereitung und Durchführung von Arbeitstagungen für
die Altersstufen und die Vorstände der Stämme
Der Diözesanvorstand besteht aus der
Vorsitzenden, dem Vorsitzenden und dem Kurat.
Der Diözesanvorstand hat folgende Aufgaben:
- die Leitung des Diözesanverbandes
- die Vertretung des Diözesanverbandes
- die Berufung der DiözesanreferentInnen
- die Berufung der DiözesankuratInnen der Altersstufen
- die Berufung der FachreferentInnen
- die Berufung der Mitglieder der Diözesanarbeitskreise
- die Führung der Kasse und die Rechnungslegung (soweit kein Rechtsträger vorhanden ist)
Die Diözesanverbände: